Fragen und Antworten

Das Dachgeschoss mit weiteren Schlafplätzen und/oder als Ruhe-/Arbeitsraum ist Teil der Wohnung im OG und automatisch dabei, wenn Du das OG bzw. beide Wohnungen mietest. Ein ‚Dazumieten‘ ist also nicht notwendig.

Bitte bring Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher mit.

Im ganzen Haus steht Dir WLAN zur Verfügung, in den meisten Zimmern gibt es auch LAN-Buchsen. Netzname und Passwort findest Du in den ausliegenden Infos in den Wohnungen.
Ja, im Haus gibt es einen Kinderhochstuhl und ein klappbares Beistellbett für Dein kleines Kind. Bitte melde es bei der Buchung bei uns an, damit es bei Deiner Anreise bereitgestellt ist.

Familien mit mehr als 2 Kindern unter 14 Jahren erhalten einen Familienrabatt, sprich uns gerne an!

Im Ort, direkt an der Hauptstraße, gibt es den Fahrradverleih Martin, der für alle Größen und Altersgruppen das passende Angebot an Rädern bereit hält.

Du erreichst die nächste kleine Badestelle in ca. 15 Minuten zu Fuß und in ca. 5 Minuten mit dem Fahrrad. In Horn selber gibt es ein Seefreibad mit Lokal, Spielwiese, etc.

Auf dem Gelände befindet sich eine große Feuerstelle mit einem soliden Schwenkgrill. Für das EG steht ein großer gemauerter Grill zur Verfügung.

Ja, nach Absprache mit uns und maximal ein Hund/Mietverhältnis.

Während der Hochsaison und während der Osterferien vermieten wir nur wochenweise, also von Samstag (Anreisetag) 14 Uhr bis Samstag (Abreisetag) 10 Uhr. Die Mindestmietdauer beträgt ansonsten zwei Tage.

Alle Preise sind Netto-Preise, d.h. 7% gesetzliche Mehrtwertsteuer kommen noch hinzu.

An die Gemeinde Gaienhofen musst Du eine Kurtaxe von 1,80 €/pro Person ab 15 J./Nacht in der Nebensaison (1.11. – 1.4.) und 2,80 €/pro Person ab 15 J./Nacht in der Hauptsaison (1.4. – 1.11.) bezahlen. Du zahlst die Kurtaxe an uns, wir leiten sie dann an die Gemeinde weiter.
Infos unter www.tourismus-untersee.eu

Du hinterlässt das Haus besenrein und „müllfrei“. Die Endreinigung ist obligatorisch und kostet pauschal

  • für die Wohnung EG: 50,- €
  • für die Wohnung OG: 60,- €
  • bei Anmietung der beiden Wohnungen: 100,- €